Beamtenrecht
Das Beamtenrecht regelt das Dienstverhältnis der Beamten zum Dienstherren. Das Dienstverhältnis von Beamten unterscheidet sich erheblich vom normalen Arbeitsverhältnis. Die Mischung von Bundes- und Landesgesetzen neben Verordnungen und Rechtsvorschriften machen das Beamtenrecht undurchsichtig. Als ehemaliger Landesbeamter im höheren Verwaltungsdienst kenne ich alle rechtlichen Grundlagen für die Rechtsbeziehung zum Dienstherren.
Haben Sie ein Problem mit Ihrem Dienstherren? Dann sind Sie bei mir richtig!
Ich vertrete Sie in allen Streitigkeiten, die sich aus dem Beamtenverhältnis ergeben können:
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Sollte es mal eiliger sein, kümmere ich mich um Ihren sofortigen Rechtsschutz und leite die entsprechenden Schritte vor dem Verwaltungsgericht im Wege der Einstweiligen Anordnung oder der Einstweiligen Verfügung ein.