Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht beschreibt eines der größten Rechtsgebiete in Deutschland. Es regelt die Rechtsbeziehung der Bürger oder Unternehmen untereinander. Im Unterschied zum öffentlichen Recht regelt das Zivilrecht die juristische Beziehung zwischen gleichgestellten natürlichen und juristischen Personen.
Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht bildet das BGB - das Bürgerliche Gesetzbuch. Hierunter fallen alle Probleme, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt.
|
|
Das allgemeine Zivilrecht ist ein Kerngebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit. Häufig lassen sich lange und aufwändige Gerichtsverfahren vermeiden, wenn bereits im Vorfeld ein kommunikationsstarker Rechtsanwalt Ihre Interessen vermittelt.
Für mich ist es daher ein großes Anliegen, Sie nicht nur mit fundiertem Wissen zu beraten und mit Leidenschaft zu vertreten, sondern auch schnelle und unkomplizierte Lösungen für ihre persönlichen Bedürfnisse zu entwickeln.